AGB

Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen

 

 

A.      Gültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arthur Weber AG - c/o Furter (nachfolgend „FURTAG“) ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  2. Durch jede Aufgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FURTAG, welche damit integrierender Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden werden.
  3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden verpflichten FURTAG nicht, auch wenn FURTAG nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

B.      Angebote und Vertragsschluss  

a)    Allgemein

  1. Die Angebote von FURTAG sind freibleibend.
  2. Nur schriftlich mittels Brief, Fax oder E-Mail dem Kunden bestätigte Bestellungen (Auftragsbestätigung) sind für FURTAG verbindlich. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung von FURTAG unverzüglich nach Eingang zu prüfen und etwaige Abweichungen von seiner Bestellung FURTAG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nicht rechtzeitig gerügte Auftragsbestätigungen von FURTAG gelten als vom Kunden anerkannt und regeln ausschliesslich die von FURTAG zu tätigenden Lieferungen von Waren. Besondere Wünsche des Kunden, wie z.B. hinsichtlich äusserer Verpackung, Versand oder Qualität, sind in jedem Auftrag zu wiederholen.

b)    FURTAG Online-Shop

  1. Die im FURTAG Online-Shop enthaltene Warenpräsentation und die Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens FURTAG dar, es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren bei FURTAG zu bestellen.
  2. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung durch Betätigung der Schaltfläche mit der Beschriftung „Bezahlen“ eine verbindliche Offerte zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  3. Nach Eingang der Bestellung bei FURTAG erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der FURTAG bestätigt, dass sie die Bestellung des Kunden erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Offerte des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
  4. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn FURTAG ausdrücklich die Annahme erklärt oder wenn FURTAG die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versendet.

 

 

C.        Preise  

  1. Wenn nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich alle Preise von FURTAG netto in Schweizer Franken, exklusive MWST, Porto, Verpackungs- und Lieferkosten, welche gesondert und nach Aufwand berechnet werden.

Bei einer Bestellung ab einem Warenwert von CHF 1'000.00 erfolgt die Lieferung franko in der Schweiz.

Es gilt ein Mindestbestellwert von CHF 50.00. FURTAG verzichtet dafür auf die Erhebung eines Kleinfakturenzuschlages.

  1. Sämtliche Preisangaben stützen sich auf die bei Vertragsschluss herrschenden Kostenfaktoren (Währungsverhältnisse, Bezugspreise, Transportkosten, Steuern, Zölle, etc.). Wesentliche Änderungen in den Kostenfaktoren, welche FURTAG nicht zu vertreten hat, berechtigen FURTAG, bis zum vereinbarten Lieferzeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten oder dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten. Als wesentlich gilt eine Änderung eines Kostenfaktors, wenn sich dieser seit Vertragsschluss um mehr als 4% erhöht hat.
  2. Preisänderungen sind jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorbehalten.

 

 

D.      Lieferbedingungen und Lieferfristen

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager von FURTAG unfranko und auf dem von FURTAG gewählten Versandweg (per Post, Kurier oder Camion) an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. FURTAG ist bestrebt, eine möglichst schnelle und kostengünstige Lieferung anzubieten.
  2. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung von FURTAG angegebene Lieferanschrift des Kunden massgeblich. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Lieferungen, deren Äusseres auf Beschädigung des Inhalts schliessen lassen (Transportschaden), wird der Kunde nur unter Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen annehmen und festgestellte Schäden bei diesem reklamieren.
  3. Alle Angaben von FURTAG über voraussichtliche Lieferfristen sind unverbindlich. Werden Bestellungen von Kunden nachträglich geändert oder angepasst, ist FURTAG berechtigt, die Lieferzeiten angemessen zu verlängern.Wird eine Lieferfrist aus von FURTAG zu vertretenden Gründen um mehr als 30 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Kunden nach Eintritt des Verzuges gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschliesslich Transportverzögerungen, Streiks sowie bei Lieferanten entstandenen Hindernissen, gerät FURTAG für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung sind ausser bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
  4. Ist der Kunde mit früheren Zahlungen im Rückstand, ist FURTAG berechtigt, die Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Erfüllung der fälligen Verpflichtungen des Kunden zurückzuhalten.
  5. Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, kann FURTAG nach ihrer Wahl entweder auf die nachträgliche Lieferung verzichten oder ab dem 30 Tag seit dem Abnahmetermin einen Zuschlag für Mehraufwendungen (Lagerkosten, Handling-Kosten etc.) verrechnen. Verzichtet FURTAG auf die nachträgliche Lieferung, kann sie entweder Ersatz des ihr aus der Nichtlieferung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

 

E.      Zahlung

  1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen von FURTAG innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde auch ohne besondere Mahnung den gesetzlichen Verzugszins von 5% p.a. FURTAG ist ausserdem berechtigt, zusätzliche Umtriebskosten von CHF 25.00 pro Mahnung zu verlangen.
  2. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung, Verzögerungen bei der Lieferung aus von FURTAG nicht zu vertretenden Gründen und Garantieansprüche des Kunden gegenüber FURTAG berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
  3. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung, bei Privatkunden, bei Rückstand des Kunden mit fälligen Zahlungen und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist FURTAG befugt, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder Kreditkartenzahlung abhängig zu machen.

 

 

F.      Mengentoleranz

  1. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu einer branchenüblichen Mehr- oder Minderlieferung kommen kann. FURTAG ist in solchen Fällen berechtigt, den anhand der effektiven Liefermenge ermittelten Stückpreis in Rechnung zu stellen.

 

 

G.      Rückgaberecht

  1. Der Kunde ist berechtigt, bestellte Artikel innert 60 Tagen seit Erhalt der Ware zurückzugeben. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, spezifisch beschaffte Produkte und Artikel mit kundenspezifischen Anpassungen (z.B. Massänderungen, veredelte Ware, CI-Ware) sowie reduzierte Artikel. Beschädigte oder stark verunreinigte Ware wird ebenfalls nicht zurückgenommen. Die Rückgabe der Ware wird FURTAG vorgängig angezeigt

(https://www.furter.com/index.php/formulare/ruecksendeformular). Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.

  1. Wird die Rücknahme der Ware von FURTAG schriftlich akzeptiert und die Ware retourniert, erhält der Kunde für die zurückgenommene Ware eine wie folgt berechnete Gutschrift:
  • Retoure bis 14 Arbeitstage ab Lieferung: 100% des berechneten Nettopreises;
  • Retoure Ab 15 bis 30 Arbeitstage ab Lieferung: 70% des berechneten Nettopreises;
  • Retoure ab 31 bis 60 Arbeitstage ab Lieferung: 50% des berechneten Nettopreises.
  • über 60 Arbeitstage: keine Rücknahme
  1. Defekte oder nicht vertragsgemäss gelieferte Ware wird von FURTAG zurückgenommen und ausgetauscht oder gutgeschrieben (Gewährleistung).
  2. Unberechtigte Retouren (z.B. Ware, die nicht von FURTAG oder vor mehr als 60 Arbeitstagen geliefert wurde) werden dem Kunden gegen Verrechnung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von CHF. 50.00 und auf seine Kosten zurückgesandt.

 

 

H.      Reparaturen

  1. Reparaturen sind kostenpflichtig und bedingen einen vorherig erstellten und durch den Kunden genehmigten Kostenvoranschlag.

Kleider und Schuhe sind vor Einsendung zu waschen und reinigen. Ansonsten wird die Ware unbesehen auf Kosten des Empfängers retourniert.

 

 

I.      Höhere Gewalt

  1. Verspätungen, Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit von Lieferungen und Leistungen von FURTAG aufgrund höherer Gewalt gelten für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Übergangszeit nach Beendigung der Störung nicht als Vertragsverletzung. Als höhere Gewalt gelten sämtliche unvorhergesehenen Ereignisse tatsächlicher oder rechtlicher Natur, welche die Vertragsabwicklung behindern oder verunmöglichen und welche FURTAG nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere: Unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs-, Versand- oder Lieferstörungen, Naturereignisse, Feuerschäden, Epidemien, Pandemien, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Mangel an Arbeitskräften, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und Verfügungen. FURTAG informiert soweit möglich den Kunden über den Eintritt von Fällen höherer Gewalt und über die voraussichtliche Dauer der Leistungsstörung.

 

 

K.      Gewährleistung und Haftung

  1. Der Kunde hat unverzüglich nach dem Erhalt und vor dem Gebrauch die gelieferte Ware zu prüfen und allfällige Mängel spätestens bis zum 8 Arbeitstag nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Zusammen mit der Mängelrüge hat der Kunde FURTAG sämtliche Informationen und Dokumentationen zuzusenden, damit das betroffene Produkt und der Mangel identifiziert werden können. FURTAG ist berechtigt, die beanstandete Ware beim Kunden zu begutachten oder durch einen beauftragten Dritten begutachten zu lassen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die von FURTAG gelieferte Ware als genehmigt. Beanstandungen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
  2. FURTAG gewährleistet, dass die gelieferte Ware die vertraglich zugesicherten und/oder handelsüblichen Eigenschaften besitzt und keine Mängel aufweist, die ihren Wert erheblich mindern.
  3. FURTAG übernimmt keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Tauglichkeit ihrer Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck oder für einen bestimmten vom Kunden angestrebten Erfolg. FURTAG berät den Kunden bei der Auswahl und Gestaltung der Produkte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Es liegt in allen Fällen im ausschliesslichen Verantwortungsbereich des Kunden, die Produkte von FURTAG auf deren Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Insbesondere bei dem Einsatz von Sicherheitsprodukten (z.B. Sicherheitsschuhe, Sicherheitskleidung) obliegt es dem Kunden, die einschlägigen Vorschriften (Richtlinien, Gesetze und Verordnungen) zu beachten.
  4. Bei nachweisbarer Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes und rechtzeitiger Mängelrüge des Kunden leistet FURTAG während 6 Monaten nach Lieferung, nach eigener Wahl, Nachbesserung oder Ersatz des mangelhaften Produkts. FURTAG haftet nicht für Schäden an der Ware, die durch den Transport oder unsachgemässe Lagerung, Pflege und Einsatz verursacht wurden. Andere Ansprüche als kostenlose Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzlieferung stehen dem Kunden bei mangelhafter Ware nicht zu. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungspflicht neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz. Nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.
  5. Soweit gesetzlich zulässig beschränkt sich die Haftung von FURTAG in allen Fällen, auch bei von FURTAG zu vertretenen Verspätungen in der Lieferung, auf den Fakturawert der betroffenen Lieferung. Jegliche Haftung für unmittelbaren und mittelbaren Schaden, insbesondere Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn und Imageschäden beim Kunden oder bei Dritten sowie für weitere Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

 

 

L.      Datenschutz

  1. Die Datenbearbeitung richtet sich nach dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DGS) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). FURTAG verpflichtet sich, Daten nur in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten. FURTAG nutzt die Bestell- und Adressdaten des Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung. Details zur Erhebung und Nutzung personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

(https://www.FURTAG.com/index.php/datenschutz).

 

 

M.      Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung das Eigentum von FURTAG.
  2. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor deren vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde FURTAG unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FURTAG nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts und der Herausgabeverpflichtung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden.

 

 

N.      Erfüllungsort, Anwendbares Recht- und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist, soweit nicht im Vertrag abweichend schriftlich geregelt, der Sitz von FURTAG in Adliswil.
  2. Das vorliegende Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
  3. Für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt nach Wahl von FURTAG der Gerichtsstand Adliswil oder der Sitz / Wohnsitz des Kunden.